ÄA zum BA-7

Ersetze:

Zeile 395 „in der achten und/oder neunten Klassenstufe“, durch „während ihrer lehrplanmäßigen Auseinandersetzung mit der deutschen NS-Diktatur“

Begründung:
Je nach Schulform wird die deutsche NS-Diktatur sowie der Holocaust in unterschiedlichen Klassenstufen behandelt, weswegen die Forderung nicht auf eine explizite Klassenstufe ausgerichtet werden sollte, sondern an den Lehrplan angelehnt sein sollte, damit die Schüler*innen die Fahrt absolvieren, wenn sie sich auch wirklich mit dem Thema beschäftigen.