ÄA zum Ve-1

Status:
Nicht Abgestimmt

Ersetze Zeile 1720: „die Einführung eines kostengünstigen Bildungstickets für alle Schüler*innen“

Erweiterung des Personenkreises – nicht nur Schüler*innen, sondern Menschen in Ausbildung und Freiwilligendienste bis 30.

Begründung:
Ein Bildungsticket sollte Gültigkeit für Menschen in verschiedensten Ausbildungssituationen haben. Dazu zählen nicht nur Schüler*innen und Auszubildende, sondern auch Studierende, Menschen im Referendariat/Vikariat, u.ä. Ebenso sollten Menschen, die Freiwilligendienste leisten, dazu gezählt werden. Mit der Altersgrenze 30 wird eine einheitliche Regelung zum BAföG-Anspruch geschaffen.