ÄA5 zum K-05

Ersetze die Zeilen 195 bis 197:
„Wir begrüßen daher, dass sich die SPD im vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf mit ihrer ablehenden Haltung zur Quellen-TKÜ, zur Online-Durchsuchung und zum Einsatz von Body-Cams durchsetzen konnte. Darüber hinaus fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf, sich im weiteren parlamentarischen Verfahren für folgende Korrekturen am Gesetzentwurf einzusetzen: 
  • Einführung einer alphanumerischen Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen
  • kritische Überprüfung des sehr weitgehenden Gefahrenbegriffes 
  • keine Verwendung von elektronischen Fußfesseln zur präventiven Überwachung
  • Verzicht auf die Ausweitung von Videoüberwachung und Gesichtserkennung sowie die kritische Überprüfung der geplanten Sonderregelungen für den grenznahen Raum
  • Etablierung einer wirklich unabhängigen Beschwerdestelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen, die nicht bei der Polizei oder dem SMI angegliedert ist
  • keine Aufweichung des Schutzes von Berufsgeheimnisträger*innen wie Journalist*innen, Psychotherapeuth*innen und Ärzt*innen
  • Einführung einer/eines Polizeibeauftragten im Sächsischen Landtag, nach dem Modell des Wehrbeauftragten im Bundestag“