ÄA5 zum K-05
AntragstellerInnen:
Jusos Sachsen
Ersetze die Zeilen 195 bis 197:
„Wir begrüßen daher, dass sich die SPD im vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf mit ihrer ablehenden Haltung zur Quellen-TKÜ, zur Online-Durchsuchung und zum Einsatz von Body-Cams durchsetzen konnte. Darüber hinaus fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf, sich im weiteren parlamentarischen Verfahren für folgende Korrekturen am Gesetzentwurf einzusetzen:
- Einführung einer alphanumerischen Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen
- kritische Überprüfung des sehr weitgehenden Gefahrenbegriffes
- keine Verwendung von elektronischen Fußfesseln zur präventiven Überwachung
- Verzicht auf die Ausweitung von Videoüberwachung und Gesichtserkennung sowie die kritische Überprüfung der geplanten Sonderregelungen für den grenznahen Raum
- Etablierung einer wirklich unabhängigen Beschwerdestelle mit eigenen Ermittlungskompetenzen, die nicht bei der Polizei oder dem SMI angegliedert ist
- keine Aufweichung des Schutzes von Berufsgeheimnisträger*innen wie Journalist*innen, Psychotherapeuth*innen und Ärzt*innen
- Einführung einer/eines Polizeibeauftragten im Sächsischen Landtag, nach dem Modell des Wehrbeauftragten im Bundestag“
This Änderungsantrag was published on Donnerstag, 25. Oktober 2018 at 19:44.