ÄA12 zum L-01

Ergänze im Abschnitt „Datenschutz und Datennutzung im digitalen Zeitalter“ nach Zeile 479:

 

„Ein besonders hohes Gut im Rahmen des Datenschutzes ist die Datensparsamkeit. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Daten die nicht zwingend benötigt werden, auch nicht erhoben werden. Dies betrifft im Besonderen Metadaten bzw. Bewegungsdaten. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass Datenansammlungen früher oder später zum Missbrauch einladen. Dies kann nur effektiv verhindert werden, indem Daten nicht erfasst werden.
Sicherheit im informationstechnischen Kontext heißt für uns ebenso, dass jede/r BürgerIn in der Lage ist, die eigenen Daten und die eigene Kommunikation ohne große Aufwand hinreichend vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Grundlage dafür bildet das Recht auf Verschlüsselung & Verschleierung sowie das aktive Melden und Schließen bekannter Sicherheitslücken. Staatliche Institutionen dürfen durch die Nutzung und Geheimhaltung sogenannter „Zero-Days“ nicht die Sicherheit aller gefährden.“