ÄA1 zum W-03

Status:
Annahme

Ersetzungsantrag:

Rauchmelderpflicht in Sachsen

Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD Fraktion im sächsischen Landtag weiterleiten:

Der sächsische Landtag sollen die sächsische Bauordnung ändern und für bestehende Gebäude eine Rauchmelderpflicht einführen. Diese Änderung ist analog zu den Rahmenbedingungen in § 47 der sächsischen Bauordnung für Neu- und Umbauten vorzunehmen. Eine ausreichende Übergangszeit zur Nachrüstung der Wohnungen und Gebäude ist einzurichten

Begründung:

Der Freistaat Sachsen ist das einzige Bundesland, das keine gesetzlichen Regelungen für bestehende Gebäude erlassen hat.

Die Änderung im Jahr 2015, mit Wirkung zum 01.01. 2016, des § 47 der Sächsischen Bauordnung ist mit einer der verbraucherfreundlichsten Paragraphen zur Rauchmelderpflicht in Deutschland.

Jedoch ist die Regelung ausschließlich auf Neubauten beschränkt.

Alle anderen Bundesländer haben oder werden bis spätestens Ende 2020 eine flächendeckende Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden erlassen.