Zeile 4:
neu: „Folgende Punkte sollten in die Lehrprogramme auch am Gymnasium aufgenommen werden:“
Zeile 17:
neu: „Diese Wissen sollte grundsätzlich in der Sekundarstufe 1, also auch im Bildungsgang Gymnasium vermittelt werden.“
Zeile 18:
Streichung des Satzes
Begründung:
Die vom Antragsteller aufgezählten Punkte sind bereits Bestandteil des Lehrplans für das Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt, Klassenstufen 8 und 9 an der Oberschule. Eine Mittelschule und eine Hauptschule gibt es im Sächsischen Bildungssystem nicht.