ÄA3 zum K-08

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Ergänzung:

Punkt 4: „Die  Methoden des Schwangerschaftsabbruch und die möglichen psychischen und physischen Folgen sind in die reguläre …. aufzunehmen.“

Punkt 5: „… Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, die möglichen psychischen und physischen Folgen und der Schutz … altersgemäß.“

 

Begründung:

Schwangerschaftsabbrüche hinterlassen u.U. schwere psychische Traumata. Zu einer vollumpfänglichen Aufklärung gehört auch dieser Aspekt der „Nebenwirkungen“.