ÄA3 zum K-09

Status:
Nicht Abgestimmt

Zeile 7

Punkt 4 muss durch die Antragsteller getrichen oder aber konkretisiert werden.

In der jetzigen Fassung ist die Formulierung nicht praxistauglich, denn wenn die gesammelten Daten nicht von anderen Polizeibehörden genutzt werden können, ist die Datei selbst wertlos. Auch eine Zugriffsberechtigung, bspw. durch die Polizeien der Länder, ist eine Form der Weitergabe.