Eine Priorisierung der umzusetzen Punkte welche sich aus dem Arbeitsprogramm ergeben obliegt, auch hinsichtlich des tagespolitischen Geschehens, dem Landesvorstand. Er soll jedoch stärker als bisher die Unterbezirke über seine Projektplanung und Umsetzung in Kenntnis setzen.
Daher soll der Landesvorstand transparenter in seinen Protokollen hervorheben, welchen Umsetzungsstand die im Arbeitsprogramm beschlossenen Punkte haben. Zudem sollen die Unterbezirke beratend auf die Priorisierung des Landesvorstands eingehen.
Eine Priorisierung der umzusetzenden Punkte, welche sich aus dem Arbeitsprogramm ergeben, obliegt auch hinsichtlich des tagespolitischen Geschehens, dem Landesvorstand. Er soll jedoch stärker als bisher die Unterbezirke über seine Projektplanung und Umsetzung in Kenntnis setzen.
Daher soll der Landesvorstand transparenter in seinen Protokollen hervorheben, welchen Umsetzungsstand die im Arbeitsprogramm beschlossenen Punkte haben. Zudem sollen die Unterbezirke beratend auf die Priorisierung des Landesvorstands eingehen.