ÄA308 zum L-1

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Die Finanzkraft der Kommunen weiter stärken

Den Erfolg des Investitionsprogramms „Brücken in die Zukunft“ und des Kommunalen Investitions- und Finanzkraftstärkungsgesetzes führen wir fort: Die sächsischen Kommunen sollen in weit höheren Maße als bisher pauschale Mittel erhalten, über deren Verwendung sie frei entscheiden können. So wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, indem wir Städte und Gemeinden eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben, So muss auch weiter auf die angemessene Ausstattung der Kommunen mit Eigenmitteln geachtet werden, damit sie in der Lage sind, auch in Zukunft über freiwillige Aufgaben selbst zu bestimmen oder die Kofinanzierung von Förderprogrammen sicherzustellen.

Text des Beschlusses:

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Die Finanzkraft der Kommunen weiter stärken

Den Erfolg des Investitionsprogramms „Brücken in die Zukunft“ und des Kommunalen Investitions- und Finanzkraftstärkungsgesetzes führen wir fort: Die sächsischen Kommunen sollen in weit höheren Maße als bisher pauschale Mittel erhalten, über deren Verwendung sie frei entscheiden können. So wollen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, indem wir Städte und Gemeinden eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben, So muss auch weiter auf die angemessene Ausstattung der Kommunen mit Eigenmitteln geachtet werden, damit sie in der Lage sind, auch in Zukunft über freiwillige Aufgaben selbst zu bestimmen oder die Kofinanzierung von Förderprogrammen sicherzustellen.