ÄA304 zum L-1

Füge ein nach Z. 2956:

Die zuletzt deutlich gewordenen Anstiege demokratiefeindlicher Phänomene wie Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind schon lange keine lokal begrenzten und schon gar kein reinen Ost-Probleme. Rechtsradikale Strukturen sind in ganz Deutschland aktiv und teilweise international vernetzt. Neue Medien und online-Netzwerke helfen zudem, gezielt falsche Meldungen grenzenlos zu verbreiten, die Radikalisierung zu fördern und die Strukturen auszudehnen. Dem können wir nicht allein in Sachsen begegnen. Wir brauchen bundesweite Programme zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Als essentielle Grundlage dafür fordern wir ein Demokratiefördergesetz, in dem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention langfristig und verlässlich festgelegt wird.

Sollte der Bund ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen oder sollte ein solches Gesetz keine ausreichende Wirkung in Sachsen erzielen, werden wir ein eigenes sächsisches Demokratiefördergesetz beschließen.

 

Begründung:
-------------------------------------- Zum schnellen Nachvollziehen, der Abschnitt nachdem etwas eingefügt werden soll, beginnt mit folgendem Text: „Die Zivilgesellschaft weiter stärken Die Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten und die Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus, Homophobie, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist eine Daueraufgabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Die Stärkung demokratischer Grundwerte ist nichts, das sich durch Projekte abschließen lässt. In einer offenen, demokratischen Gesellschaft wird es immer wieder neue und sich verändernde Gefährdungen der Demokratie geben. Deshalb haben wir mit der Weiterentwicklung des Programms Weltoffenes Sachsen eine mehrjährige, verbindliche Demokratieförderung ermöglicht, um die Finanzierung einer aktiven und demokratischen Zivilgesellschaft unabhängig von Legislaturperioden dauerhaft abzusichern. Wir wollen das Landesdemokratiezentrum und das Programm Weltoffenes Sachsen auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen, um die mehrjährige Finanzierung und eine Mindestförderhöhe verbindlich festzuschreiben. In die Entwicklung und Fortschreibung von Programmen zur Demokratieförderung wollen wir die Erfahrungen der unterschiedlichen Netzwerke und Träger auch weiterhin einbeziehen und sie in Beiräten und Gremien an der Durchführung beteiligen. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf schlanke Regelungen, die einen Abbau von Bürokratie ermöglichen, denn auch hier gilt unser Grundsatz des Vertrauens bei der Zusammenarbeit. Die jährliche Mindestfördersumme für das Programm Weltoffenes Sachsen werden wir ab dem Jahr 2021 weiter erhöhen.“ --------------------------------------
Text des Beschlusses:

Füge ein nach Z. 2956:

Die zuletzt deutlich gewordenen Anstiege demokratiefeindlicher Phänomene wie Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind schon lange keine lokal begrenzten und schon gar kein reinen Ost-Probleme. Rechtsradikale Strukturen sind in ganz Deutschland aktiv und teilweise international vernetzt. Neue Medien und online-Netzwerke helfen zudem, gezielt falsche Meldungen grenzenlos zu verbreiten, die Radikalisierung zu fördern und die Strukturen auszudehnen. Dem können wir nicht allein in Sachsen begegnen. Wir brauchen bundesweite Programme zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Als essentielle Grundlage dafür fordern wir ein Demokratiefördergesetz, in dem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention langfristig und verlässlich festgelegt wird.

Sollte der Bund ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen oder sollte ein solches Gesetz keine ausreichende Wirkung in Sachsen erzielen, werden wir ein eigenes sächsisches Demokratiefördergesetz beschließen.