ÄA181 zum L-1

Ergänze in Zeile 2377 „Und wir werden einen vergabespezifischen Mindestlohn als Untergrenze verankern, der armutsfest ist.“

Begründung:
Über das Vergabegesetz gibt es die Möglichkeit, einen höheren Mindestlohn als den gesetzlichen für staatliche Vergaben festzuschreiben. Berlin geht momentan auf 11,30€. Die Formulierung lässt die genaue Höhe aber bewusst offen.
Text des Beschlusses:

Ergänze in Zeile 2377 „Und wir werden einen vergabespezifischen Mindestlohn als Untergrenze verankern, der armutsfest ist.“