ÄA168 zum L-1

Füge in Zeile 1984 ein nach „Extremwettereignissen“:
„Um diese zu schützen wollen wir den Holzeinschlag in FFH- und Naturschutzgebieten bis auf das unbedingt nötige Maß verringern und die Nutzung von Harvestern in diesen Gebieten völlig unterbinden.“

Begründung:
Holz ist eine nachgefragte Ressource geworden. Zu lasche Gesetzgebung in der Forstwirtschaft führt im Moment dazu, dass selbst in Naturschutzgebieten wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz praktisch eine Plantagenwirtschaft mit Großgeräten durchgeführt werden kann. Diese stört die Artenvielfalt der Wälder in hohem Maße (vgl. https://www.zeit.de/2017/13/waelder-deutschland-abholzung-naturschutzgebiet-naturschutz/komplettansicht)
Text des Beschlusses:

Füge in Zeile 1984 ein nach „Extremwettereignissen“:
„Um diese zu schützen wollen wir den Holzeinschlag in FFH- und Naturschutzgebieten bis auf das unbedingt nötige Maß verringern.“