ÄA237 zum L-1

Ergänze nach Zeile 3157

Den sächsischen Haushalt geschlechtergerecht gestalten

Wir verstehen Gleichstellung als Querschnittsaufgabe, die auch in den finanzpolitischen Entscheidungen und bei der Haushaltsaufstellung und Haushaltsdurchführung verankert werden muss. Daher setzen wir uns dafür ein, dass mit dem Gender Budgeting die geeignete Implementierungsstrategie umgesetzt wird, die den sächsischen Haushalt künftig geschlechtergerecht gestalten wird. In allen Förderrichtlinien des Freistaats ist ein Engagement für Geschlechtergerechtigkeit, zum Beispiel ein gleicher Anteil von Frauen in Führungspositionen und Entscheidungsgremien und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, positiv zu berücksichtigen und wo möglich zur Bedingung zu machen.

Begründung:
mündlich
Text des Beschlusses:

Ergänze nach Zeile 3157

Den sächsischen Haushalt geschlechtergerecht gestalten

Wir verstehen Gleichstellung als Querschnittsaufgabe, die auch in den finanzpolitischen Entscheidungen und bei der Haushaltsaufstellung und Haushaltsdurchführung verankert werden muss. Daher setzen wir uns dafür ein, dass mit dem Gender Budgeting die geeignete Implementierungsstrategie umgesetzt wird, die den sächsischen Haushalt künftig geschlechtergerecht gestalten wird. In allen Förderrichtlinien des Freistaats ist ein Engagement für Geschlechtergerechtigkeit, zum Beispiel ein gleicher Anteil von Frauen in Führungspositionen und Entscheidungsgremien und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, positiv zu berücksichtigen und wo möglich zur Bedingung zu machen.