ÄA211 zum L-1

Status:
Annahme mit Änderungen

Ergänze nach Zeile 2871: 

Vom Frauenförderungsgesetz zu einem wirksamen Gleichstellungsgesetz

Das Sächsische Frauenförderungsgesetz muss dringend überarbeitet werden. Die gesetzlichen Vorgaben müssen an den Wandel der Arbeitswelt sowie an veränderte Berufsbiographien und Lebensentscheidungen aller Geschlechter und Familienformen angepasst werden. Damit der Gleichstellungsfortschritt in  Sachsen wieder an Tempo gewinnt, ist ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz mit einer Wirksamkeit über den Öffentlichen Dienst  hinaus sowie einer entscheidenden Stärkung der  Gleichstellungsbeauftragten durch bessere Ausstattung und ein Klagerecht unerlässlich. Dieses werden wir zur Bedingung für eine erneute Regierungsbeteiligung machen. Mit der SPD in Regierungsverantwortung wird der Freistaat Sachsen zu einem Bundesland, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter auch über den Öffentlichen Dienst hinaus verantwortlich fühlt. Neben der Stärkung der kommunalen Gleichstellungsarbeit geht dies über die Zusammenarbeit mit der gewachsenen Landschaft an Fachstellen, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken. Hierzu setzen wir uns für den Ausbau der Landesförderung im Rahmen der Richtlinie Chancengleichheit (Gleichstellung, Vielfalt, Antidiskriminierung und Gewaltschutz) ein. In die Richtlinie werden neue Fördergegenstände, wie beispielsweise die Antidiskriminierung, aufgenommen. Zugleich ist es unerlässlich, den hohen Eigenanteil von 20 auf 10 Prozent zu reduzieren.

Begründung:
mündlich
Text des Beschlusses:

Ergänze nach Zeile 2871: 

„Vom Frauenförderungsgesetz zu einem wirksamen Gleichstellungsgesetz

Das Sächsische Frauenförderungsgesetz muss dringend überarbeitet werden. Die gesetzlichen Vorgaben müssen an den Wandel der Arbeitswelt sowie an veränderte Berufsbiographien und Lebensentscheidungen aller Geschlechter und Familienformen angepasst werden. Damit der Gleichstellungsfortschritt in Sachsen wieder an Tempo gewinnt, ist ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz unerlässlich. Mit der SPD in Regierungsverantwortung wird der Freistaat Sachsen zu einem Bundesland, das sich für die Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen Dienst und darüber hinaus verantwortlich fühlt. Dies werden wir zur Bedingung für eine erneute Regierungsbeteiligung machen.“