ÄA233 zum L-1

 Ergänze nach Zeile 3088:

Diskriminierung konsequent entgegentreten

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, durch das die Lücken im bisherigen rechtlichen Diskriminierungsschutz geschlossen werden. Die Lücken bestehen durch den begrenzten Geltungsrahmen des Bundesgesetzes „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, vor allem im Bildungssektor und dem öffentlich-rechtlichen Bereich. Zugleich muss die sächsische Antidiskriminierungsarbeit gestärkt werden. Dafür wird die Geschäftsstelle Antidiskriminierung zu einer Landesantidiskriminierungsstelle für Sachsen ausgebaut. Zugleich werden bestehende Maßnahmenpakete wie die „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt in Sachsen“ umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt. Auch die zivilgesellschaftlich geleistete Arbeit muss finanziell gesichert, die Charta der Vielfalt konsequent umgesetzt und eine unabhängige Beauftragtenstelle für Antidiskriminierung am Landtag mit kostenfreiem Angebot von Rechtsberatung bei Diskriminierungsfällen eingerichtet werden.

Begründung:
mündlich
Text des Beschlusses:

 Ergänze nach Zeile 3088:

Diskriminierung konsequent entgegentreten

Wir setzen uns für die Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes ein, durch das die Lücken im bisherigen rechtlichen Diskriminierungsschutz geschlossen werden. Die Lücken bestehen durch den begrenzten Geltungsrahmen des Bundesgesetzes „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, vor allem im Bildungssektor und dem öffentlich-rechtlichen Bereich. Zugleich muss die sächsische Antidiskriminierungsarbeit gestärkt werden. Dafür wird die Geschäftsstelle Antidiskriminierung zu einer Landesantidiskriminierungsstelle für Sachsen ausgebaut. Zugleich werden bestehende Maßnahmenpakete wie die „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt in Sachsen“ umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt. Auch die zivilgesellschaftlich geleistete Arbeit muss finanziell gesichert, die Charta der Vielfalt konsequent umgesetzt und eine unabhängige Beauftragtenstelle für Antidiskriminierung am Landtag mit kostenfreiem Angebot von Rechtsberatung bei Diskriminierungsfällen eingerichtet werden.