ÄA91 zum L-1

Status:
Annahme mit Änderungen

Ergänze nach Zeile 1102 einen neuen Absatz:

 

Gesundheitsversorgung für Geflüchtete sicherstellen

 

Wir werden geflüchtete Menschen, die nach Sachsen kommen, in unser gesundheitspolitisches Regelsystem aufnehmen. Dafür schließen wir mit einer geeigneten Krankenkasse einen Rahmenvertrag zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete im Asylverfahren in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Sachsen. So stellen wir eine gute medizinische Versorgung auch für diesen Teil unserer Gesellschaft sicher.

Begründung:
Sachsen ist nach wie vor eines der Bundesländer, dass eine eGK für Geflüchtete in den ersten 15 Monaten im Asylverfahren noch nicht ermöglicht.
Text des Beschlusses:

Neuer Absatz nach Zeile 1137:

Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete

Wir werden für geflüchtete Menschen, die nach Sachsen kommen, eine gute medizinische Versorgung sicherstellen und die derzeitige Bürokratie abbauen. Dafür schließen wir mit einer geeigneten Krankenkasse einen Rahmenvertrag zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete im Asylverfahren.