ÄA229 zum L-1

Füge ein nach Z. 3042:

„Wir wollen auch Kinder und Jugendliche vermehrt in den politischen Partizipationsprozess einbinden. Dies kann durch die vielerorts bereits existierenden Jugendparlamente und sonstigen Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche geschehen, die wir auch weiterhin erhalten und fördern wollen. Wir setzen uns jedoch auch dafür ein, dass die sächsische Verfassung dahingehend geändert wird, dass das Mindestalter des aktiven Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen in Sachsen auf 14 Jahre herabgesenkt wird.“