ÄA228 zum L-1

Ersetze Z. 3024-3033 durch:
Rechtsradikale Netzwerke und Strukturen ermitteln und bekämpfen
Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Gerade im Nachgang zum NSU-Komplex müssen die begangenen Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit weiterhin schonungslos aufgearbeitet und in Zukunft sichergestellt werden, dass die sächsischen Behörden Rechtsterrorismus und die Gefahren, die von ihm und weiterhin bestehenden Netzwerken ausgehen, konsequent ermitteln und verfolgen.
Die Stärkung des bundesweiten Verfassungsschutzverbundes und die Einrichtung der Polizeilichen und Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestellen PIAS und NIAS kann zu einer bundesländerübergreifenden frühzeitigen Abwehr rechtsradikaler Gefahren beitragen. Die Öffnung des Landesamts für Verfassungsschutz gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar. Außerdem wollen wir mit der Stärkung von parlamentarischer Kontrolle sowie größerer Transparenz zu einer sinnvollen Kooperation zwischen Sicherheitsbehörden, Parlament und Zivilgesellschaft beitragen.
Text des Beschlusses:
Ersetze Z. 3024-3033 durch:
Rechtsradikale Netzwerke und Strukturen ermitteln und bekämpfen
Auch der sächsische Verfassungsschutz muss seinen Beitrag zur Ermittlung, Aufdeckung und Bekämpfung rechtsradikaler, rechtsterroristischer und demokratiefeindlicher Netzwerke und Strukturen leisten. Gerade im Nachgang zum NSU-Komplex müssen die begangenen Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit weiterhin schonungslos aufgearbeitet und in Zukunft sichergestellt werden, dass die sächsischen Behörden Rechtsterrorismus und die Gefahren, die von ihm und weiterhin bestehenden Netzwerken ausgehen, konsequent ermitteln und verfolgen.
Die Stärkung des bundesweiten Verfassungsschutzverbundes und die Einrichtung der Polizeilichen und Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestellen PIAS und NIAS kann zu einer bundesländerübergreifenden frühzeitigen Abwehr rechtsradikaler Gefahren beitragen. Die Öffnung des Landesamts für Verfassungsschutz gegenüber Kommunen und Institutionen der Zivilgesellschaft halten wir für elementar. Außerdem wollen wir mit der Stärkung von parlamentarischer Kontrolle sowie größerer Transparenz zu einer sinnvollen Kooperation zwischen Sicherheitsbehörden, Parlament und Zivilgesellschaft beitragen.