ÄA183 zum L-1

Füge ein in Z. 2385 nach „…härter bestraft.“

„Wir werden die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung sogenannten »Union Bustings« vornehmen und somit der systematischen Be- und Verhinderung von Betriebsratsgründungen sowie gewerkschaftlichem Engagement endgültig den Kampf ansagen.“

Begründung:
"Union Busting" bezeichnet den systematischen Kampf von Arbeitgebern gegen Arbeitnehmer, die sich gewerkschaftlich organisieren und bspw. eine Betriebs- oder Personalratswahl einleiten wollen. Hierzu gibt es auch in Sachsen umfassende Erfahrungen mit entsprechenden Anwälten, Detekteien oder individualrechtlichen Konsequenzen (Kündigungen etc.). Auch die Überwachung von Sozialräumen oder bei Warnstreiks mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Beschäftigten kann nachgewiesen werden. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht hierbei zwar Straf- und Ordnungsmaßnahmen vor. Die Staatsanwaltschaften in Sachsen sind jedoch überlastet und haben keine Erfahrung in solchen Verfahren. Daher ist die Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft ein wichtiges Instrument.
Text des Beschlusses:

Füge ein in Z. 2385 nach „…härter bestraft.“

„Wir werden die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung sogenannten »Union Bustings« vornehmen und somit der systematischen Be- und Verhinderung von Betriebsratsgründungen sowie gewerkschaftlichem Engagement endgültig den Kampf ansagen.“