ÄA177 zum L-1

Status:
Annahme mit Änderungen

Füge ein in Z. 2356 nach „Dies reicht aber nicht aus.“

„Zukünftig sollen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die Löhne und Gehälter unterhalb des branchenüblichen Tarifniveaus zahlen, von jeglicher Investitionsförderung ausgeschlossen werden. Die Investitionsförderung soll mit einer verbindlichen Leiharbeitsquote versehen werden.“

Begründung:
Es braucht mehr Druck, um die Entgeltunterschiede des Industrielandes Sachsens im Verhältnis zu anderen Industrieregionen abzuschaffen. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits in den Wirtschaftsförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die SPD sollte den Druck auf die Arbeitgeber verstärken und Steuermittel nur an Unternehmen weitergeben, die sich zu den Prinzipien von Guter Arbeit auch bekennen und entsprechend handeln. Natürlich kann dies nur ein Zwischenschritt sein und sollte mittelfristig auch auf Unternehmen unter 250 Beschäftigten ausgeweitet werden.
Text des Beschlusses:

Füge ein in Z. 2356 nach „Dies reicht aber nicht aus.“

„Zukünftig sollen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die Löhne und Gehälter unterhalb des branchenüblichen Tarifniveaus zahlen, von jeglicher Investitionsförderung ausgeschlossen werden. Die Investitionsförderung soll mit einer verbindlichen Leiharbeiterhöchstquote versehen werden.“