ÄA172 zum L-1

Status:
Annahme mit Änderungen

Ergänze nach dem letzten Satz in Z. 2087

„Die Veränderungsprozesse durch den Wandel zur Elektromobilität und die zunehmende Digitalisierung wollen wir durch Fördermittel für sozialpartnerschaftliche Zukunftsvereinbarungen und einen Mittelstandsfonds, der gezielt Transformationsprozesse in den Unternehmen fördert, unterstützen. Der Erhalt der Arbeitsplätze in Sachsen bleibt dabei unser oberstes Gebot. Die massiven Veränderungsprozesse gehen auch mit einer starken qualitativen und quantitativen Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse einher. Hier bedarf stärkerer struktureller Unterstützung für die betroffenen Unternehmen und Regionen, ähnlich der Anstrengungen von Bund und Land in der Lausitz. Die Forderung nach einem Transformations-Kurzarbeitergeld unterstützen wir. Wir werden hierzu eine Bundesratsinitiative starten.“

Begründung:
Die großen Automobilkonzerne haben für die Veränderungsprozesse umfassende Zukunftsvereinbarungen mit Beschäftigungssicherungen etc. abgeschlossen. Die sächsische Zuliefererstruktur ist kleinteilig und von klein- und mittelständischen Unternehmen geprägt. In vielen Betrieben existiert kein Betriebsrat. Somit tragen oftmals das wirtschaftliche Risiko die Beschäftigten. Die Unternehmen brauchen finanzielle Ressourcen und staatliche Unterstützung, um gemeinsam mit Betriebsräten und Gewerkschaften die Veränderungsprozesse zu bewältigen.
Die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes werden nicht ausreichen bzw. greifen: Wenn in gesamten Betriebsteilen das Auftragsvolumen an bestehenden „alten“ Produkten und Dienstleistungen abnimmt und damit Arbeitsvolumen wegfällt, Beschäftigungschancen in „neuen“ Produkten zwar sichtbar sind, aber weder zum gleichen Zeitpunkt, noch mit vergleichbaren Arbeitsvolumina und Qualifikationsanforderungen zur Verfügung stehen, gilt es Brücken zu bauen, statt Personal zu entlassen – Brücken bestehend aus Zeit und Qualifizierung. Das Transformations-KuG ist eine adäquate Antwort, um Entgeltverluste zu minimieren und diese Brücke für die Beschäftigten gangbar zu machen. Die bisherigen Kurzarbeitergeldmöglichkeiten (konjunkturelles KUG und Transfer-KUG) passen zu den aktuellen Herausforderungen nicht.
Text des Beschlusses:

Ergänze nach dem letzten Satz in Z. 2087

„Die Veränderungsprozesse durch den Wandel zur Elektromobilität und durch die zunehmende Digitalisierung erfordern sozialpartnerschaftliche Zukunftsvereinbarungen und entsprechende Investitionen. Die Fachkräfte- sowie die Investitionsförderung des Freistaats müssen die Förderung solcher Transformationsprozesse gewährleisten. Der Erhalt der Arbeitsplätze in Sachsen bleibt dabei unser oberstes Gebot. Die massiven Veränderungsprozesse gehen auch mit einer starken qualitativen und quantitativen Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse einher. Hier bedarf es stärkerer gesamtgesellschaftlicher, struktureller Unterstützung für die betroffenen Unternehmen und Regionen, etwa durch Instrumente wie ein Transformations- Kurzarbeitergeld. Dafür werden wir uns im Bund einsetzen.“