ÄA221 zum L-1

Ersetze Z. 2935-2941 durch:

„Um die Effektivität präventivpolizeilicher Maßnahmen und des Strafvollzuges mit Blick auf die Ziele der Verhinderung von Straftaten und der Resozialisierung von Strafttätern zu prüfen und zu verbessern, braucht es Informationen über ihre Wirksamkeit. Wir werden dafür und für die Erhellung des Dunkelfeldes der Kriminalität in Sachsen die kriminologische Forschung im Zusammenhang mit der Arbeit von Polizei und Justizvollzug verstärken. An der Hochschule der sächsischen Polizei (FH) werden wir ein Sächsisches Institut für Polizei und Sicherheitsforschung gründen. Wir streben zusätzlich die Gründung eines Kriminologischen Forschungsinstitutes in Ostdeutschland an und werden in Gespräche mit den ostdeutschen Bundesländern eintreten. Für die Bereiche des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs in Sachsen werden wir endlich eine Rückfallquote ermitteln und statistisch erfassen.“

Text des Beschlusses:

Ersetze Z. 2935-2941 durch:

„Um die Effektivität präventivpolizeilicher Maßnahmen und des Strafvollzuges mit Blick auf die Ziele der Verhinderung von Straftaten und der Resozialisierung von Straftätern zu prüfen und zu verbessern, braucht es Informationen über ihre Wirksamkeit. Wir werden dafür und für die Erhellung des Dunkelfeldes der Kriminalität in Sachsen die kriminologische Forschung im Zusammenhang mit der Arbeit von Polizei und Justizvollzug verstärken. An der Hochschule der sächsischen Polizei (FH) werden wir ein Sächsisches Institut für Polizei und Sicherheitsforschung gründen. Wir streben zusätzlich die Gründung eines Kriminologischen Forschungsinstitutes in Ostdeutschland an und werden in Gespräche mit den ostdeutschen Bundesländern eintreten. Für die Bereiche des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs in Sachsen werden wir endlich eine Rückfallquote ermitteln und statistisch erfassen.“