ÄA142 zum L-1

Status:
Annahme mit Änderungen

Füge in Zeile 1671 am Anfang ein:

„Wir werden eine Bundesratsinitiative starten mit dem Ziel, ein Grundrecht auf bezahlbares Wohnen in das Grundgesetz aufzunehmen. Das wäre gut für die Mieterinnen und Mieter in Sachsen, denn es würde alle staatlichen Ebenen verpflichten, bezahlbares Wohnen für jeden Geldbeutel und in allen Landesteilen zu gewährleisten.“

Begründung:
Das Menschenrecht auf Wohnen ergibt sich indirekt aus völkerrechtlichen Verpflichtungen. Im Gegensatz zu anderen Staaten, wurde es in Deutschland noch nicht in Gesetz bzw. die Verfassung gegossen. Einige Landesverfassungen kennen bereits das Recht auf angemessenen Wohnraum als Teil des Staatsziels eines Sozialstaates. Das ist kein adäquater Ersatz, sind wir doch regelmäßig mit der Polemik der CDU konfrontiert, es gäbe kein Grundrecht auf eine Sozialwohnung in der Stadt. Ein Grundrecht auf bezahlbares Wohnen würde uns Politiker/innen in den Bundesländern sehr helfen, ausreichend Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereitzustellen.
Text des Beschlusses:

Füge in Zeile 1671 am Anfang ein:

„Wir treten für ein Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum ein. Auf Bundesebene setzen wir uns außerdem dafür ein, dass die Mittel…“