ÄA236 zum L-1

Ergänze in Zeile 3145 nach „FAG vorstellen.“:

Eine wichtige eigene Einnahmequelle der sächsischen Kommunen ist die Grundsteuer. Wir halten weiterhin – auch bei eigenem Gestaltungsspielraum durch die Bundesländer – an der wertabhängigen Bemessung fest, bei der Eigentümer mit wertvolleren Grundstücken mehr zum Steueraufkommen beitragen. Die Städte und Gemeinden wollen wir bei der Neugestaltung der Hebesätze unterstützen, sodass die Reform zu keiner generellen Mehrbelastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führt.

Text des Beschlusses:

Ergänze in Zeile 3145 nach „FAG vorstellen.“:

Eine wichtige eigene Einnahmequelle der sächsischen Kommunen ist die Grundsteuer. Wir halten weiterhin – auch bei eigenem Gestaltungsspielraum durch die Bundesländer – an der wertabhängigen Bemessung fest, bei der Eigentümer mit wertvolleren Grundstücken mehr zum Steueraufkommen beitragen. Die Städte und Gemeinden wollen wir bei der Neugestaltung der Hebesätze unterstützen, sodass die Reform zu keiner generellen Mehrbelastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führt.