ÄA119 zum L-1

Status:
Annahme mit Änderungen

Ersetze die Zeilen 1446 bis 1458 durch:

„Das sorbische Volk ist Teil unserer sächsischen Identität. Die sorbische Sprache und Kultur sowie die historischen Siedlungsgebiete verdienen weiterhin Schutz, Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Das Erlernen der sorbischen Sprache auf muttersprachlichem und fremdsprachlichem Niveau werden wir verstärkt fördern – nicht nur im Kindergarten und in der Schule, sondern auch in der Berufsausbildung und Erwachsenenbildung. Bei der Ausbildung sorbischer Lehrkräfte haben wir bereits Verbesserungen umgesetzt: So erhalten sorbischsprachige Bewerberinnen und Bewerber einen Bonus bei der Studienplatzvergabe im Lehramt. Wir wollen weitere Maßnahmen ergreifen, um beispielsweise den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf weiter zu erleichtern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vermittlung von Kenntnissen sorbischer Geschichte und Kultur in den Schulen gelebt wird. Den Sorbischunterricht an unseren Schulen wollen wir stärken und für deutsche Muttersprachler eine Anerkennung als vollwertige zweite Fremdsprache ermöglichen.

Zusammen mit Brandenburg und dem Bund werden wir auch künftig eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk gewährleisten. Dabei möchten wir das Sorbischen Institut e. V. Bautzen/Cottbus als eigenständige Institution stärken. Wir unterstützen alle Bemühungen und den Dialog um mehr Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Selbstbestimmungsrechte des sorbischen Volkes im Rahmen des Grundgesetzes und der Verfassungen in Brandenburg und Sachsen.

Text des Beschlusses:

Ersetze die Zeilen 1446 bis 1458 durch:

„Das sorbische Volk ist Teil unserer sächsischen Identität. Dessen bedrohte Sprache und Kultur sowie die durch Tagebau und infrastrukturelle Maßnahmen bedrohten historischen Siedlungsgebiete verdienen weiterhin Schutz, Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Das Erlernen der sorbischen Sprache auf muttersprachlichem und fremdsprachlichem Niveau werden wir verstärkt fördern – nicht nur im Kindergarten und in der Schule, sondern auch in der Berufsausbildung und Erwachsenenbildung. Bei der Ausbildung sorbischer Lehrkräfte haben wir bereits Verbesserungen umgesetzt: So erhalten sorbischsprachige Bewerberinnen und Bewerber einen Bonus bei der Studienplatzvergabe im Lehramt. Wir wollen weitere Maßnahmen ergreifen, um beispielsweise den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf weiter zu erleichtern. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vermittlung von Kenntnissen sorbischer Geschichte und Kultur in den Schulen gelebt wird. Den Sorbischunterricht an unseren Schulen wollen wir stärken und für deutsche Muttersprachler eine Anerkennung als vollwertige zweite Fremdsprache ermöglichen.

Zusammen mit Brandenburg und dem Bund werden wir auch künftig eine auskömmliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk gewährleisten. Dabei möchten wir das Sorbischen Institut e. V. Bautzen/Cottbus als eigenständige Institution stärken. Wir unterstützen alle Bemühungen und den Dialog um mehr Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Selbstbestimmungsrechte des sorbischen Volkes in Brandenburg und Sachsen sowie auf der Grundlage von Minderheiten- und Völkerrechten in der Europäischen Union und den Vereinten Nationen.