ÄA67 zum L-1

Füge nach Zeile 845 die neuen Absätze ein:

„Spitzenforschung befördern

Forschung ist Aufgabe jeder Hochschule und im Sinne des Wissens- und Technologietransfers ebenso im öffentlichen Interesse des Freistaates Sachsen. Mit der öffentlich finanzierten Forschung wird zur Erörterung von Grundanliegen der Gesellschaft, zum Lösen gesellschaftlicher Aufgaben und zur Bindung von Fachkräften beigetragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eine Kommunikation von Forschungsergebnissen erfolgt und die Hochschulen darlegen, welche Forschung betrieben wird. Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige und demokratische Entwicklung nach innen und außen nach.

Wir werden die Verpflichtungen aus der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder einhalten. Für uns steht fest, dass wir weiterhin Spitzenforschung besonders fördern wollen. In Hinblick auf die außeruniversitäre Forschungslandschaft bekennen wir uns zu den kontinuierlichen Aufwüchsen wie sie im Pakt für Forschung und Innovation vereinbart sind. Zugleich werden wir uns in den Bund-Länder-Gremien für eine stärkere Tarifbindung in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen einsetzen.

Landesforschungsförderung als Impuls

Ein spezielles Augenmerk werden wir weiterhin auf die landeseigene Forschungsförderung legen, um die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie die Berufsakademie zu fördern. Dabei wollen wir auch künftig die Themenbreite der sächsischen Hochschulen abdecken und insbesondere Fächerkulturen stärken, die nicht direkt von der Technologieförderung profitieren. Die Zentrale EU‑Serviceeinrichtung Sachsen (ZEUSS) berät unsere sächsischen Wissenschaftseinrichtungen bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln. Wir werden ZEUSS verstetigen, um eine dauerhafte Unterstützung zu gewährleisten. Zugleich wollen wir die Repräsentanz der sächsischen Wissenschaft in Brüssel stärken und unseren Teil dazu beitragen, Drittmittelverfahren zu vereinfachen.“

Begründung:
Mit den neu aufgenommen Absätzen wird der Aspekt "Forschung" ins Wahlprogramm aufgenommen und nicht nur kurz im Kapitel "Innovation" erwähnt.
Text des Beschlusses:

Füge nach Zeile 845 die neuen Absätze ein:

„Spitzenforschung befördern

Forschung ist Aufgabe jeder Hochschule und im Sinne des Wissens- und Technologietransfers ebenso im öffentlichen Interesse des Freistaates Sachsen. Mit der öffentlich finanzierten Forschung wird zur Erörterung von Grundanliegen der Gesellschaft, zum Lösen gesellschaftlicher Aufgaben und zur Bindung von Fachkräften beigetragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eine Kommunikation von Forschungsergebnissen erfolgt und die Hochschulen darlegen, welche Forschung betrieben wird. Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige und demokratische Entwicklung nach innen und außen nach.

Wir werden die Verpflichtungen aus der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder einhalten. Für uns steht fest, dass wir weiterhin Spitzenforschung besonders fördern wollen. In Hinblick auf die außeruniversitäre Forschungslandschaft bekennen wir uns zu den kontinuierlichen Aufwüchsen wie sie im Pakt für Forschung und Innovation vereinbart sind. Zugleich werden wir uns in den Bund-Länder-Gremien für eine stärkere Tarifbindung in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen einsetzen.

Landesforschungsförderung als Impuls

Ein spezielles Augenmerk werden wir weiterhin auf die landeseigene Forschungsförderung legen, um die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie die Berufsakademie zu fördern. Dabei wollen wir auch künftig die Themenbreite der sächsischen Hochschulen abdecken und insbesondere Fächerkulturen stärken, die nicht direkt von der Technologieförderung profitieren. Die Zentrale EU‑Serviceeinrichtung Sachsen (ZEUSS) berät unsere sächsischen Wissenschaftseinrichtungen bei der Einwerbung von EU-Forschungsmitteln. Wir werden ZEUSS verstetigen, um eine dauerhafte Unterstützung zu gewährleisten. Zugleich wollen wir die Repräsentanz der sächsischen Wissenschaft in Brüssel stärken und unseren Teil dazu beitragen, Drittmittelverfahren zu vereinfachen.“