ÄA56 zum L-1

Füge auf Zeile 813 an:

„Auch an den Kunst- und Musikhochschulen werden wir die Personalstruktur überprüfen und dabei insbesondere das Verhältnis von künstlerischen Mitarbeiter*innen und Lehrbeauftragten in den Blick nehmen. Zur verbesserten Interessenvertretung der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen werden wir ihnen in der Gruppe der künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Wahlrecht einräumen.“

Begründung:
Konkrete Maßnahmen für die Zurückdrängung prekärer Beschäftigung an den Kunst- und Musikhochschulen.
Text des Beschlusses:

Füge auf Zeile 813 an:

„Auch an den Kunst- und Musikhochschulen werden wir die Personalstruktur überprüfen und dabei insbesondere das Verhältnis von künstlerischen Mitarbeiter*innen und Lehrbeauftragten in den Blick nehmen. Zur verbesserten Interessenvertretung der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen werden wir ihnen in der Gruppe der künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Wahlrecht einräumen.“