ÄA54 zum L-1

Füge auf Zeile 804:nach „entfristen.“ ein:

„Wir werden zugleich dafür sorgen, dass der Befristungszwang bei Drittmittelbeschäftigungen aufgehoben wird. So ermöglichen wir, dass ein Drittel der in den letzten Jahren zur Verfügung stehenden Drittmittel für entfristete Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden kann.
Den „Kodex für Gute Arbeit an sächsischen Hochschulen“ entwickeln wir weiter, dabei werden wir unter anderem für die Lehrbeauftragten Mindesthonorare definieren. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftsbetrieb ein.“

Begründung:
Begründung: Weitere konkrete Maßnahmen, um prekäre Beschäftigung an Hochschulen zurückzudrängen.
Text des Beschlusses:

Füge auf Zeile 804 nach „entfristen.“ ein:

„Wir werden zugleich dafür sorgen, dass der Befristungszwang bei Drittmittelbeschäftigungen aufgehoben wird. So ermöglichen wir, dass ein Drittel der in den letzten Jahren zur Verfügung stehenden Drittmittel für entfristete Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden kann.
Den „Kodex für Gute Arbeit an sächsischen Hochschulen“ entwickeln wir weiter, dabei werden wir unter anderem für die Lehrbeauftragten Mindesthonorare definieren. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftsbetrieb ein.“