ÄA216 zum L-1

Status:
Annahme mit Änderungen

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Hassgewalt gegen LSBTIQ* wirksam begegnen

Physische und psychische Gewalt gegen Menschen auf Grund ihrer Herkunft, Religion, ihrer politischen oder sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gehören zum Bereich der politischen motivierten Kriminalität (PMK). Bei Erfassung, Bekämpfung, Aufklärung und Opferschutz, liegt Sachsen in diesem Bereich weit zurück. Wir fordern die Einrichtung fester Ansprechpersonen bei der Polizei Sachsen für Gewalttaten im LSBTIQ*-Bereich und anderer Gewalttaten, die durch Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgelöst wurden. Wir fordern ein umfassendes, Bildungs- und Handlungskonzept für die sächsische Polizei sowie die sächsische Justiz, das auf einen kultur- und identitätssensiblen Umgang mit allen Mitgliedern der vielfältigen Gesellschaft ausgerichtet ist. Daneben beinhaltet es den Umgang mit Straftaten im Bereich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und wird Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung sächsischer Polizist*innen und Justizbeamte. Das Bildungs- und Handlungskonzept umfasst ebenso die Aufklärung und Prävention solcher Straftaten. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass diese Straftaten innerhalb der PMK-Statistik gesondert erfasst und ausgewiesen werden.

Begründung:
Opferschutzverbände schätzen das es bei Homo- und Transphob motivierten Straftaten eine Dunkelziffer von rund 90% gibt. Die Anzeigenbereitschaft ist sehr gering, da sich die Opfer aus Scham und Angst davor, nicht ernst genommen zu werden, häufig nicht bei der Polizei melden. In Berlin, Brandenburg und Hamburg wurde durch die Einsetzung fester Ansprechpersonen bei der Polizei die Anzeigenbereitschaft massiv erhöht und die konsequente Erfassung in den Statistiken verbessert. Nur durch eine gründliche statistische Erfassung kann den Ursachen dieser Form von Hasskriminalität auf den Grund gegangen und Präventionsarbeit geleistet werden.
Text des Beschlusses:

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Hassgewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wirksam begegnen

Hassgewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wirksam begegnen Physische und psychische Gewalt gegen Menschen auf Grund ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, auf Grund ihrer politischen Orientierung, ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtlichen Identität gehören zum Bereich der politischen motivierten Kriminalität. Bei der Erfassung solcher Straftaten, bei der wirksamen Bekämpfung und Aufklärung sowie beim Opferschutz muss sich im Freistaat Sachsen noch manches verbessern. Wir werden die Opferberatung in Sachsen stärken und durch die Einrichtung fester Ansprechpersonen bei der Polizei Sachsen eine bessere Kooperation ermöglichen. Im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung soll der Umgang mit Hassgewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit größere Beachtung finden.