ÄA80 zum L-1

Auf Seite 21 wird ab Zeile 982 nach dem Wort „einbringen“ folgendes eingefügt: „Solange keine existenzsichernde Grundsicherung vorhanden ist, welche die Tafeln überflüssig machen wird, stärken wir die sächsischen Tafeln statten diese finanziell und personell besser aus. Die Tafeln in Sachsen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Hilfesystems für arme Menschen in Sachsen, vor allem für alleinerziehende Eltern, Menschen mit Migrationshindergrund, Rentnerinnen und Rentner wegen voller Erwerbsminderung sowie Altersrentner und Altersrentnerinnen, die auf Grundsicherung angewiesen sind.“

Begründung:
siehe Antragstext