Auf Seite 9 ab Zeile 426 nach dem Wort „Antworten“ bitte einfügen: „Bis 2024 wollen wir das Sächsische Schulgesetz dahin gehend ändern, dass alle Schulabgänger von Förderschulen für Lernförderung ein anerkanntes Abschlusszeugnis erhalten. Es soll bis dahin für diese Schüler und Schülerinnen ein Prüfungsverfahren entwickelt werden, was auf ihre speziellen Lernbeeinträchtigungen zu geschnitten ist.“
Begründung:
siehe Antragstext