ÄA29 zum L-1

Auf Seite 8 bitte ab Zeile 347 nach den Wörtern „angeboten werden“ folgendes ergänzen:Das Kita-Gesetz wird dahin gehend geändert, daß für jede pädagogische Fachkraft in den Kitas die im Juni 2018 im Kita-Gesetz eingeführte Vor- und Nachbereitungszeit von wöchentlich 2 Stunden auf 3 Stunden erhöht wird (bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden). Jedes Kind braucht seine besondere Fürsorge und Förderung, die die pädagogischen Fachkräfte in ihren Dokumentationen festhalten, Gesprächen mit den Eltern führen und sich mit Fachstellen der Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung setzen müssen. Diese Arbeitsaufgaben erfordern ein hohes Maß an Kompetenz, Verwaltungskenntnisse und hohe Sensibilisierung im Umgang mit den Eltern. Aus diesem Grund, wollen wir, daß diese Fachkräfte mehr Zeit haben, sich diesen Aufgaben qualitätsgerecht zu widmen.“

Begründung:
siehe Antragstext