Ergänzung: „der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Wasserstofftankstellen für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen bzw. Wasserstoffverbrennungsmotoren“
Begründung:
Elektrofahrzeuge mit reinem Batteriebetrieb sind nicht umweltfreundlich, da die Gewinnung der Batteriebestandteile extrem umweltschädlich ist. Daher ist dem Wasserstoff als Energieträger der Vorrang einzuräumen. Die Fokussierung auf reine Elektrofahrzeuge ist ein Irrweg, da diese Fahrzeuge insbesondere auf längeren Strecken absolut untauglich sind.
Text des Beschlusses:
Neuformulierung ab Zeile 2675:
„Elektromobilität und die Brennstoffzelle nehmen dabei eine zentrale Rolle im Wandel des Verkehrs ein. Wir wollen dazu den flächendeckenden Ausbau der Lade- und Tankstelleninfrastruktur voranbringen, indem an Einrichtungen des Freistaates Sachsen entsprechende Möglichkeiten eingerichtet und zugänglich gemacht werden.“