ÄA42 zum L-1

Zeile 517 – Ergänzung um einen Absatz zur Schülerbeförderung

Ergänzung:

„Die Horte sowie Ganztagesangebote werden dem Schulunterricht hinsichtlich der Pflicht zur Schülerbeförderung gleichgestellt.“

Begründung:
Derzeit besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung nach dem Hort bzw. Ganztagesangeboten. Das bedeutet, dass einige Kinder insbesondere in ländlichen Räumen diese Angebote nicht wahrnehmen können bzw. ausgeschlossen werden.