ÄA192 zum L-1

Zum Schutz der Arbeitnehmer müssen die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen überprüft, ggf. angepasst oder neu geschaffen werden.

Begründung:
Die Neufassung stellt die Schutzrichtung gesetzlicher Änderungen heraus. Es geht um den Schutz der Arbeitnehmerrechte, nicht um eine bloße Aktualisierung bestehender Vorschriften.
Text des Beschlusses:

Zum Schutz der Arbeitnehmer müssen die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen überprüft, ggf. angepasst oder neu geschaffen werden.