ÄA235 zum L-1

Änderungen im „Kapitel Finanzpolitik , Absatz : Die Finanzkraft der Kommunen weiter stärken“

Nach Zeile 3137: „Dabei muss auch weiter auf die angemessene Ausstattung der Kommunen mit Eigenmitteln geachtet werden, damit sie in der Lage sind, auch in Zukunft über freiwillige Aufgaben selbst zu bestimmen oder die Kofinanzierung von Förderprogrammen sicherzustellen.“

soll in Zeile 3139 eingefügt werden: Fördersätze müssen sich künftig auch an der individuellen Steuerkraft und der Haushaltssituation der Kommune orientieren. Danach weiter im Original: „Wir stehen zu den Grundsätzen des sächsischen Finanzausgleichs (FAG), der anerkannt ist und sich bewährt hat. Auch in Zukunft muss damit der angemessene Ausgleich zwischen ländlichen und städtischen Räumen sichergestellt werden. Auch innerhalb der kreisangehörigen Räume sind die Ziele einer gleichmäßigen Entwicklung und eines Ausgleichs unterschiedlicher Steuerkraft weiter zu verfolgen.“

In Zeile 3143 soll eingefügt werden: „Die Landkreise müssen durch bessere Finanzausstattung durch den Freistaat in die Lage versetzt werden, die Kreisumlagen deutlich zu reduzieren, da diese für finanzschwache kreisangehörige Kommunen eine eklatante Überforderung darstellen.“ weiter im Original. „Speziell mit Blick auf die Entwicklung der kommunalen Soziallasten“ //Wegfall hier: können wir uns eine Weiterentwicklung des FAG vorstellen //ändern in Zeile 3143: werden wir hier eine Weiterentwicklung des FAG anstreben.

Begründung:
Die Regelungen innerhalb des FAG haben dazu geführt, dass gerade in struktur- und finanzschwachen Kommunen ländlicher Räume die Kreisumlagen in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind. Dies überfordert viele kreisangehörige Kommunen und nimmt ihnen Handlungsspielräume bei der Gestaltung von kommunalen Aufgaben. Fördersätze in Förderprogrammen (Beisp.: FRL Kommunaler Straßen- und Brückenbau) sind insgesamt zu starr und berücksichtigen die Finanzkraft strukturschwacher Kommunen nicht hinreichend. Diese können daher oft zur Verfügung stehende Fördermittel nicht abrufen, da ihnen die Finanzkraft zur Aufbringung des kommunalen Eigenanteils fehlt. Es kann nicht angehen, dass eine Kommunen erst in Haushaltsicherung geraten muss, um in den Genuss höherer Fördersätze zu kommen. Durch die dauerhaft prekäre Finanzsituation vieler strukturschwacher Kommunen infolge demografischen Wandels (Bevölkerungsrückgang, sinkende Mittelzuweisungen, sinkende Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen usw.) ist inzwischen der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung mangels hinreichender Finanz- bzw. Gestaltungskraft grundsätzlich gefährdet.