ÄA33 zum L-1

Streiche in Z. 320:

„Auch Bodycams sollen nicht zur Ausrüstung der sächsischen Polizei gehören.“

Ergänze nach Z. 320

  • Die Ausrüstung mit Bodycams, die allein der Überwachung der Bürger*innen dienen, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungsfreiheit ab. Die Ausstattung mit Body Cams kann nur dann verhältnismäßig sein, wenn sie gleichsam dem Schutz der Bürger*innen vor rechtswidriger Polizeigewalt dient. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn nicht allein der/die Polizist*in darüber bestimmt, wann eine Aufzeichnung stattfindet. Daher fordern wir, dass eine Ausstattung mit Body Cams nur erfolgt, wenn diese folgenden Anforderungen genügt: Im Einsatz nimmt die Kamera Video und Ton auf – eine Aufzeichnung findet für die vorangegangenen 30 Sekunden statt. Alles weiter Zurückliegende wird automatisch und unwiderruflich gelöscht. Für Bürger*innen muss dieser Aufnahmemodus der Body Cam von außen erkennbar sein (z.B. grünes Licht). Sowohl Polizeibeamte als auch Bürger*innen müssen den speichernden Aufzeichnungsmodus der Body Cam durch Sprachbefehl (z.B. „Body Cam an!“) aktivieren können. Erst durch aktivieren des Aufzeichnungsmoduses werden die vorangegangenen 30 Sekunden dauerhaft gespeichert. Die Aufzeichnung kann erst gelöscht werden, bis sie von der Staatsanwaltschaft gesichtet und als unbedenklich eingestuft wurde und auch kein*e beteiligte* Bürger*in Einspruch erhoben hat. Der aktivierte Aufzeichnungsmodus der Body Cam muss für die Bürger*innen von außen erkennbar sein (rotes Licht).

 

Begründung:
Body Cams können bei der Aufklärung und der Vorbeugung von rechtswidrigem polizeilichen Handeln helfen. Eine permanente grundlose Aufzeichnung wäre jedoch ein zu starker Eingriff in den Datenschutz. Ist allein der/ die Polizist in der Lage die Aufzeichnung auszulösen, ist zu erwarten, dass bei eigenem Fehlverhalten gerade keine Aufzeichnung stattfindet. Eine „Waffengleichheit“ wird nur hergestellt, wenn eine Aktivierung durch Sprachbefehl möglich ist. Dies ist technisch auch mittlerweile zuverlässig möglich. Alexa, Ok Google und Bixby zeigen das einfache Sprachbefehle (anders als komplizierte Sätze) höchst zuverlässig erkannt werden können. Auch eine Übertragung an eine Cloud ist bei einem einfachen Befehl nicht erforderlich.