ÄA1 zum B-4

Status:
Nicht Abgestimmt

Zeile 4 Ersetze “Beschäftigen” durch “Hilfskräften”

Ergänze nach Z. 22:
“Auch bei Projektstellen, die durch Drittmittelgeber*innen finanziert werden, muss darauf hingewirkt werden, dass das Gehalt entsprechend der geltenden Tarifverträge bemessen wird. Dem Anforderungsniveau der jeweiligen Projektstelle entsprechend müssen auch die Fördermittel zugeteilt werden.”

Begründung:
Aktuell werden die Projektmittel für studentische Hilfskräfte durch Drittmittelgeber*innen, insbesondere die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG, pauschal bemessen. Dies hat zur Folge, dass in vielen Fällen Master-Studierende das gleiche Gehalt wie Bachelor-Studierende erhalten. Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden.