ÄA9 zum L-1

Ergänze nach Zeile 101: Einführung des Drittelmix bei Neubauvorhaben: Maximal ein Drittel der Wohnungen darf als Eigentumswohnungen verkauft werden, ein Drittel als Mietwohnungen, ein Drittel muss als Sozialwohnungen angeboten werden