ÄA3 zum I-3

Ersetze Zeile 3-6 durch:
Nach Artikel 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen (UN-Menschenrechtscharta) hat jede*r das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht wird nicht dadurch verwirkt, dass Asylsuchende keine Ausweisdokumente bei sich führen, Menschenrechte sind universell. Vielmehr ist der Grenzübertritt ohne solche Dokumente durch die Genfer Flüchtlingskonvention sogar weitestgehend straffrei gestellt. Leider ist die praktische Realität auch bei EU-Staaten heute vielfach eine andere. Wir verurteilen den andauernden Rechtsbruch und stellen uns gegen jede Initiative in Deutschland und der EU, das Grundrecht auf Asyl und die Möglichkeit der Einreise weiter einzuschränken. Menschenrechte gelten universell.