ÄA12 zum L-1

Ergänze nach Zeile 132:
Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken, um so eine selbst bestimmte nachhaltige Mobilitätswende in den sächsischen Kommunen zu ermöglichen. Die kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen sollen mehr Freiheiten in der konkreten Ausgestaltung der Kommunalen Abgaben ermöglicht werden, um die Lenkungswirkung kommunaler Abgaben für die Transformation der Mobilität zu nutzen. Ziel ist es auf Landesebene die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit indirekte Nutznießer*innen wie Immobilieneigentümer*innen und Arbeitgeber*innen an der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs beteiligt werden können.

Begründung:
Um die Finanzierung des ÖPNV zu sichern gilt es neben einer höheren Finanzierung von Landesmitteln gezielt Nutznießer*innen an den Kosten zu beteiligen. Dies sind z.B. Vermieter*innen, die auf die Miete einen Lagebonus schlagen, wenn ein attraktiver ÖPNV in Wohnungsnähe ist oder Arbeitgeber*innen, die Stellplätze für ihre Angestellten sparen, wenn diese mit dem ÖPNV zur Arbeit kommen. Damit wollen wir neben den gesteigerten Einnahmen die Lenkungswirkung erhöhen.