Zeilen 93-95 sollen gestrichen werden.
Begründung:
Die Schaffung einer Landesbaugesellschaft ist nicht zielführend. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen benötigen wir nicht eine weitere Landesgesellschaft. Eine günstige Weitergabe von Bauland, welches im Besitz des Freistaates ist kann durch Erbau oder Vergabe nach Konzept erfolgen, sodass es praktikablere Formen der Baulandaktivierung gibt. Zudem verfügen die Kommunen, die über angespannte Wohnungsmärkte verfügen, über kommunale Eigenbetriebe und Beteiligungen, die eine Baulandentwicklung und kommunale Immobilienbewirtschaftung durchführen.