ÄA1 zum E-2

Status:
Ablehnung

Zeilen 44-45 sollen gestrichen werden.

Begründung:
Der Familiennachzug liegt vor allem in Händen der deutsche Botschaften in den jeweiligen Ländern. Bürokratisches Handeln ist dort nicht zu erkennen. Die notwendigen Unterlagen müssen jedoch von den Familien eingefordert werden, um feststellen zu können, dass es sich tatsächlich um Familienangehörige handelt.