ÄA zum Hs-1

Status:
Nicht Abgestimmt

Ersetze in Z 1227:

„Da die Auswahlverfahren der Hochschulen zwischenzeitlich so verschieden sind, wie die unendliche Anzahl an Abschlussbezeichnungen für oft ein und denselben Studiengang, gilt es hier Verfahren zu normieren und für gleiche Standards zu sorgen. In Anbetracht der Tatsache, dass Auswahlgespräche oder Zulassungstests sozial selektiv wirken können, muss demnach weiterhin hilfsweise das über einen längeren Zeitraum erhobene Kriterium zur Anwendung kommen – die Abitur-Note.“

Durch:

„Die hochschuleigenen Auswahlverfahren sind nicht vergleichbar und müssen daher normiert und nach gleichen Standards abgewickelt werden. Dort wo durch eine beschränkte Kapazität nur eine begrenzte Zulassung möglich ist muss langfristig ein Verfahren entwickelt werden, dass die Abitur-Note in ihrer jetzigen Funktion ablöst. Diese bietet zwischen verschiedenen Bundesländern, verschiedenen Schulen und verschiedenen Jahrgängen nur eine statistische Vergleichbarkeit der Allgemeinbildung und kann daher nicht die Eignung für ein spezifisches Studienfeld abbilden. Vielmehr sollten sich die Hochschulen darauf verständigen die Schulnoten aus spezifischen Fächern für spezifische Studienfelder als Grundlage zu nehmen um diese mit sozialen Auswahlaspekten zu ergänzen.

So muss die Übernahme familiärer Verantwortung als Elternteil oder in der Pflege Berücksichtigung bei der Zulassung zum Studienort finden.“