ÄA zum UV-2

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Plastik findet sich am Strand, Plastik findet sich im Shampoo und Plastik findet sich auch auf dem Teller wieder. Dieser Vorwurf wird von vielen Umweltorganisationen, vom BUND bis hin zu Greenpeace, in Deutschland erhoben. Da in der Verbreitung von Plastik, insbesondere von Mikroplastik, eine Gefahr für die Umwelt und somit auch den Menschen bestünde, fordern nicht nur die Umweltorganisationen ein aggressives Vorgehen gegen den Plastikmüll. Dazu gehört auch die Forderung eines Verbots von Mikroplastik in Kosmetika.

Als Mikroplastik werden feste und unlösliche synthetische Polymere (Kunststoffe) bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Die Kosmetikindustrie verwendet nicht nur partikuläres Mikroplastik, sondern auch andere synthetische Kunststoffe in ihren Produkten. Diese können im Wasser quellbar und zum Teil auch löslich sein. Sie dienen unter anderem als Schleifmittel, Filmbildner, Füllstoff und Bindemittel. Da Abbauwege und Umweltauswirkungen von flüssigen Kunststoffen ungeklärt sind und ein nachträgliches Entfernen aus der Umwelt nicht möglich ist, setzen wir uns dafür ein den Eintrag zu verhindern.

Insbesondere im Abwasser gerät es durch die Flüsse in die Ozeane. Da es so kleinteilig ist, kann es kaum von den Kläranlagen herausgefiltert werden. In den Meeren angekommen, wird es häufig von maritimen Organismen versehentlich mit Nahrung aufgenommen und gerät so auch in unsere Nahrung. Insbesondere für Kleinlebewesen ist dies problematisch, da Mikroplastik zu einer Blockierung des Magen-Darm-Trakts und somit zum Tod führen kann. Eine zusätzliche Gefahr stellt zudem die Freisetzung von Additiven aus Plastik dar. Additive, auch als Weichmacher bekannt, sind meist Kunststoffen hinzugefügt, um die Gefahr der Entzündbarkeit zu verringern und vor UV-Strahlung zu schützen. Diese können sich im Körper von Lebewesen anreichern. Hier können sie dann toxisch oder hormonell wirksam sein. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich andere Schadstoffe (z.B. Pestizide, Industriechemikalien…) am Mikroplastik anlagern und so die schädliche Wirkung noch verstärken.

Wie erkennen zwar an, dass durch die freiwilligen Auflagen, entstanden durch den sogenannten Kosmetikdialog zwischen Umweltministerium und Kosmetikindustrie, eine Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik geführt hat. Jedoch gehen diese noch nicht weit genug, da die Auflagen nur Schleifmittel in Zahncremes und Peelings umfasst. Trübungsmittel finden hingegen keine Berücksichtigung.

Eine vorzugsweise europarechtliche Umsetzung könnte durch eine entsprechende Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 möglich sein. Sollte sich jedoch in der EU keine Mehrheit dazu finden, muss eine nationale Lösung gefunden werden.

Dass ein Verbot absolut sinnvoll und geboten ist, haben bereits die Länder Großbritannien und Neuseeland verstanden, die Mikroplastik in den meisten Kosmetika ab 01.08.2018 verboten haben.