Ergänze in Zeile 1535:
Dieses Gesetz sehe beispielsweise vor, dass Händler über einer gewissen Verkaufsfläche, z.B. 400 Quadratmeter, dazu verpflichtet werden unverkäufliche, aber noch verzehrbare Lebensmittel weiterzugeben. Wiederum nicht verzehrbare Lebensmittel sollen kompostiert oder als Tierfutter zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Ergänzung der konkreten Forderung