ÄA zum Hs-4

Ergänzen Zeile 1282:

Daher fordern wir:

  • Eine vermögensunabhängige Finanzierung des Studiums sowie der Dolmetscher*innen.
  • Lehrveranstaltungen müssen Gehörlose inkludieren und zu Vorlesungsveranstaltungen müssen Gebärdensprachdolmetscher*innen zur Verfügung stehen.
  • Die Studierenden sowie die Lehrkräfte in den Hochschulen müssen sensibilisiert werden. Es ist wichtig, dass Dozierende bei Veranstaltungen auf optische Darstellungsweisen achten und Lehrmaterial in Form von e-Learning zur Verfügung stellen.
  • Studierende sollen im Umgang mit Gehörlosen sowie über den Nachteilsausgleich aufgeklärt werden. Ohne Aufklärung ist es häufig nicht gleich ersichtlich, warum Gehörlose etwa mehr Zeit bei den Klausuren zur Verfügung steht und wird damit von Einigen als Ungerechtigkeit empfunden, was zugleich die zwischenmenschliche Problematik zwischen

Hörenden und ihren gehörlosen Kommilitonen verschärfen kann. Daher ist es unumgänglich, Studierende beispielsweise dafür zu sensibilisieren, dass die deutsche Laut- und Schriftsprache für Gehörlose eine Fremdsprache darstellt und sie somit bei Klausuren mit einer doppelten Translationsleistung konfrontiert sind, was mehr Zeit in Anspruch nimmt.

  • Genauso soll Sensibilisierung auch in den Hochschulgruppen stattfinden und die Interessen der Gehörlosen mit einbezogen werden.
  • Des Weiteren fordern wir eine bessere Betreuung durch Tutor*innen und eine stärkere Verankerung von Behinderten beauftragten an Hochschulen, beispielsweise an Fakultäten und der studentischen Selbstverwaltung.
  • Bürokratische Abläufe müssen transparent zur Verfügung stehen.
  • Darüber hinaus soll es mehr Beratungsstellen geben, auch online.
  • Mikroportanlagen und weitere Hilfsmittel sollen eingesetzt werden, finanziert durch die Eingliederungshilfe.
  • Die Regelstudienzeit ist abzulehnen, insbesondere in Bezug auf Menschen mit Behinderung, da oft mehr Zeitressourcen benötigt werden, auch aufgrund der aktuellen Umstände an den Hochschulen.
Begründung:
Der Antrag erhält konkrete Forderungen nur im Begründungsteil.