ÄA zum BA-7

Ergänze:

nach Zeile 399:

„So lang es noch möglich ist, sollte zudem dafür gesorgt werden, dass die Schüler*innen mit Zeitzeug*innen während des Pflichtbesuchs reden können. Perspektivisch sollten die Gedenkstätten die Erfahrung eines Zeitzeug*innengesprächs konservieren und didaktisch aufbereiten, um auch künftigen Generationen den Wert solch einer wichtigen Erfahrung vermitteln zu können.“

Begründung:
Neben den Besuchen von Holocaust-Gedenkstätten, halten wir die Auseinandersetzung mit Zeitzeug*innen für die wichtigsten Methoden, um Schüler*innen die Erfahrungen und Lehren aus dem Holocaust näher zu bringen.